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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks (nur Klasse pyrotechnische Gegenstände Kl. I und II)
gem. § 24 (1) der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Antragssteller (Name, Vorname)

Anschrift (Straße, Hausnummer, Wohnort)

Telefon / Fax oder Handynummer:

Anlass des Feuerwerkes (z.B. Geburtstag, Hochzeit usw.):

Vorgesehener Zeitpunkt des Feuerwerkes (Datum / Uhrzeit):Uhr
Maximal zulässige Endzeiten:
Mai, Juni, Juli23.30 Uhr
Sonstige Sommerzeit (MESZ)23.00 Uhr
Übrige Zeit22.00 Uhr

Art des Feuerwerkes:
Bodenfeuerwerk Anzahl und Art:
Höhenfeuerwerk Anzahl und Art:
nur Lichteffekte ohne Knallwirkung
Ort des Feuerwerkes (bitte den genauen Abschussort angeben):

Bitte beachten Sie, dass im Umkreis von 200 m um Kirchtürme, Altenheime, trockenen Kornfeldern, in Waldnähe, zu Gastanks, Häusern mit Reetdach, Erntevorräten, Krankenhäusern, Sanatorien, Tierheimen, Flughafen, Eisenbahnstrecken, Autobahnen ein gesetzliches Abbrennverbot besteht. In diesem Fall kann keine Erlaubnis erteilt werden.

Bedenken Sie bitte auch, dass ohne eine solche Ausnahmegenehmigung kein Versicherungsschutz im Schadensfall besteht. Die Mindestgebühr für die Erteilung einer Erlaubnis beträgt laut Saarl. Gebührengesetz 120,00 Euro (allgemeines Gebührenverzeichnis, Seite 11, Ziffer 627)

Eppelborn , den Unterschrift:____________________________

Den unterschriebenen Antrag bitte zurücksenden (per Fax an: 06881 969-222 oder per Mail an gewerbeamt@eppelborn.de)