VERKEHRSRECHTLICHEN ANORDNUNG – Pfingstkirmes 2026

Eppelborner Pfingstkirmes
in der Zeit vom Samstag, 23.05.2026 bis Dienstag, 26.05.2026

Im Gemeindebezirk Eppelborn wird zu Pfingsten wieder die traditionelle Pfingstkirmes
stattfinden.

Dies hat eine Vielzahl von verkehrsrechtlichen Regelungen zur Folge. Im Besonderen sei
darauf hingewiesen, dass ein Teil der „Bahnhofstraße“ und die Straße „Am Güterbahnhof“
wieder für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden muss. Die Bushaltestelle vor der
Sparkasse wird daher in die Straße „Europaplatz“ verlegt. Aufgrund der Baumaßnahme ist
auch der Bereich des Markplatzes gesperrt. Ebenso entfällt die Parkmöglichkeit auf dem
Festplatz „Am Güterbahnhof“. Die einzelnen Regelungen ergeben sich aus der
nachfolgenden

VERKEHRSRECHTLICHEN ANORDNUNG

Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem
Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz in den jeweils gültigen Fassungen, wird folgende
VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG (VRA) erlassen:

1. Aus Anlass der PFINGSTKIRMES 2026 wird ab Samstag, 16.05.2026 ein Teil der
Parkfläche „Am Güterbahnhof“ für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt.
Des Weiteren wird ab Mittwoch, 20.05.2026, 6.00 Uhr bis Mittwoch, 27.05.2026, 18.00
Uhr die „Bahnhofstraße“ vom Beginn des ehemaligen Bahnhofgebäudes in Richtung der
Straße „Am Kloster“ und die Straße „Am Güterbahnhof“ an der Einmündung der Zufahrt
zum „Gewerbepark“ mit Verkehrszeichen (VZ) 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art)
in Verbindung mit VZ 600 StVO (Absperrschranke) gesperrt. Die Aufstellung des VZ 600
StVO (Absperrschranke) kann während der Aufbauphase der Fahrgeschäfte in
Abstimmung mit Beschäftigten des Baubetriebshofes (BBH) der Gemeinde Eppelborn
und den Schaustellern täglich in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr variabel eingesetzt
werden. Spätestens jedoch ab Freitag, 22.05.2026 ab 15.00 Uhr ist die Aufstellung der
VZ dauerhaft vorzunehmen.
Zusätzlich werden auf Höhe des ehemaligen Bahnhofsgebäude sowie nach der
Einmündung des Gewerbeparks und hinter der Parkfläche des Wasgau-Marktes mobile
Fahrzeugsperren zum Schutz der Besucher aufgestellt.

2. Im vorgenannten Zeitraum sind die Verkehrsteilnehmer bereits an der Metzgerei Schmitt
(Bahnübergang) mit VZ 357 StVO (Sackgasse) in Richtung Bahnhof auf die geänderte
Verkehrssituation hinzuweisen.
Ebenfalls ist das VZ 357 StVO (Sackgasse) an der Einmündung „Dirminger Straße / Am
Kloster“ (Haupteingang zum „Seniorenheim St. Josef“) so aufzustellen, dass dieses
möglichst aus beiden Richtungen von der B 10 aus gesehen wird.
Des Weiteren ist in der Zeit von Samstag, 23.05.2026 ab 17.00 Uhr bis einschließlich
Mittwoch, 27.05.2026, 06.00 Uhr die Durchfahrt in der Straße „Am Kloster“ nach dem
Fußgängerüberweg durch Aufstellen des VZ 250 StVO (Verboten für Fahrzeuge aller Art)
in Verbindung mit dem ZZ „Anlieger frei“ sowie dem Hinweis „Die Zufahrt zum Wasgau
Markt und zum Gewerbepark „Am Güterbahnhof“ ist freitags vor Pfingsten
ganztätig und an Pfingstsamstag bis 16.00 Uhr sowie an Pfingstdienstag möglich!“
und dem VZ 600 StVO (Absperrschranke) halbseitig für den Fahrzeugverkehr zu
sperren.
Ergänzend zur Sperrung der Durchfahrt sind in der Straße „Am Kloster“ an den
Gehwegen beidseitig versetzt Absperrbaken mit Absperrband von der Fahrbahnfläche
abzugrenzen.
Des Weiteren ist zwischen den Anwesen „Am Güterbahnhof“ Nr. 1b und 7 das VZ 600
StVO (Absperrschranke) aufzustellen. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht ist diese mit 5
roten Warnleuchten zu versehen.

3. Für die Zeit vom 20.05.2026 bis 27.05.2026 wird durch Aufstellen der VZ 283 StVO
(absolutes Haltverbot) in der Zufahrt zum „Gewerbepark“, entlang des Festplatzes
beidseitig das Parken untersagt. Die Strecke ist außerdem auf der Seite zum Festplatz
durch eine Absperrung (Absperrgitter und gefüllte Behälter) abzusichern.

4. Die Poller im Bereich des WASGAU Marktes (Am Güterbahnhof / Am Kloster) werden
vom 20.05.2026 bis 27.05.2026, 18.00 Uhr wegen Auf- und Abbauarbeiten entfernt.
Während diesem Zeitraum ist die Durchfahrt zwischen den beiden Parkplätzen
gegenüber der Feuerwehrzufahrt durch VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in
Verbindung mit VZ 600 StVO (Absperrschranke) voll zu sperren. Danach werden die
Poller wieder eingesetzt und zusätzlich mit Absperrbaken so versehen, dass Fußgänger
dort gehindert werden, die Straße zu betreten. Die Baken sollen an der Straße „Am
Güterbahnhof“ so aufgestellt werden, dass der Veranstaltungsraum vom
Fahrzeugverkehr abgegrenzt wird und das Einfahren in Richtung „Gewerbepark“ möglich
bleibt. In diesem Bereich werden zusätzlich mobile Fahrzeugsperren aufgestellt.

5. Die Hinweisbeschilderung auf die Parkplätze „Am Güterbahnhof“, die an der
Einmündung an der Straße „Am Kloster / Dirmingerstraße (B 10)“ sowie an den
ausgewiesenen dauerhaft aufgestellten Parkplatzvorwegweisern (Rathaushaustraße,
WVO Gebäude / Koßmannstraße / Schloßstraße) gezeigt werden, sind für die Dauer der
Veranstaltung zu verdecken, bzw. durch selbstklebendes Abdeckband
(schwarz/orange/schwarz) außer Kraft zu setzen.

6. Am Dienstag, 26.05.2026 findet der Pfingstmarkt statt. Aufgrund der Baumaßnahmen im
Bereich des Marktplatzes werden die Marktstände in der Bahnhofstraße ab Nr. 15 (Höhe
Metzgerei Schmitt) in Richtung Bahnhof sowie im Bereich der ehemaligen
Brunnenanlage aufgestellt. Daher wird ab der Einmündung, Höhe Bahnhofstraße 15 der
genannte Straßenbereich mit VZ 25O StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in
Verbindung mit VZ 600 StVO (Absperrschranke) sowie mit Terrorsperren von 06.00 Uhr
bis 16.00 Uhr gesperrt.

7. In der „Dirminger Straße“ (B 10) ist durch Aufstellen des VZ 283 StVO (absolutes
Haltverbot) ab dem Anwesen Nr. 14 in Fahrtrichtung Lebach bis zum Seniorenheim „St
Josef“ ein Haltverbot in der Zeit von Samstag, 23.05.2026 bis Dienstag, 26.05.2026
einzurichten.

8. Auf das Freihalten der benötigten Parkflächen neben dem Bahnhof (Gaststätte
Stellwerk 13), „Am Güterbahnhof“ und „Am Markt“ (gegenüber Sparkasse
Eppelborn) ab Mittwoch, 20.05.2026 ist durch Aufstellung entsprechender
Hinweisschilder bereits ab Freitag, 15.05.2026 hinzuweisen.

9. Der Park & Ride Parkplatz „Bahnhof“ (neben Gaststätte Stellwerk 13) wird ab Mittwoch,
20.05.2026 von 6.00 Uhr bis Mittwoch, 27.05.2026, 17.00 Uhr gesperrt. Die
entsprechende Hinweisbeschilderung ist bereits ab Freitag, 15.05.2026 vor Ort zu
zeigen.

10. In der Straße „Matzenberg“ ist durch Aufstellen des VZ 283 StVO (absolutes Haltverbot)
von Beginn ab dem Anwesen Nr. 1 bis Nr. 38 beidseitig ein Haltverbot in der Zeit von
Samstag, 23.05.2026 bis Dienstag, 26.05.2026 einzurichten.

11. Die eingesetzten Absperrschranken sind bei Dunkelheit und schlechter Sicht jeweils mit
5 roten Dauerleuchten zu bestücken.
Absperrungen und Verkehrszeichen sind so aufzustellen, dass vermeidbare
Behinderungen der Anwohner unterbleiben. Vor allem sind Zufahrten zu Stellplätzen und
Garagen zu gewährleisten.
Die angeordneten VZ 283 StVO (absolutes Haltverbot) müssen jeweils 72 Stunden
vor Inkrafttreten des Haltverbotes aufgestellt werden.

Diese Anordnungen treten mit dem Aufstellen der Zeichen in Kraft und mit deren Abbau
außer Kraft. Entgegenstehende Anordnungen werden durch diese Anordnungen ersetzt.

Eppelborn, 08.05.2026
Der Bürgermeister
I.V.

Christian Ney
Erster Beigeordneter der Gemeinde Eppelborn

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