Ortsräte
Aufgaben der Ortsräte
Für jeden der acht Gemeindebezirke der Gemeinde Eppelborn wird von den Bürgerinnen und Bürgern des entsprechenden Gemeindebezirkes ein Ortsrat gewählt. Die Anzahl der Mitglieder der Ortsräte hängt von der Anzahl der Einwohner des Gemeindebezirkes ab.
Soweit nicht der Gemeindrat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die dem Bürgermeister obliegen, entscheidet der Ortrat im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel selbst. Der Ortsrat kann dem Gemeinderat, den Ausschüssen und dem Bürgermeister seinen Gemeindebezirk betreffende Vorschläge unterbreiten. Er ist vor allen wichtigen Angelegenheiten, die den Gemeindebezirk betreffen vor der Beschlußfassung des Gemeinderates bzw. seines Ausschusses zu hören.