Satzungen
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes regeln Gemeinden ihre Selbsttverwaltungsangelegenheiten (aufgrund gesetzlicher Ermächtigung auch in Auftragsangelegenheiten) durch Satzungen (Ortsrecht). Satzungen werden vom Gemeinderat beschlossen und von der Bürgermeisterin gemäß Bekanntmachungssatzung im Amtlichen Teil des Nachrichtenblattes der Gemeinde Eppelborn bekannt gemacht. Nachfolgend sind die zur Zeit geltenden Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Eppelborn: