Anlässlich der Kirmes im Gemeindebezirk Wiesbach wird hiermit gemäß § 11 Abs. 5 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) der Beginn der Sperrstunde im Freien in den Nächten von:
Samstag, 05.09.2026 zum Sonntag, 06.09.2026
und von
Sonntag, 06.09.2026 zum Montag, 07.09.2026
von 23.00 Uhr auf jeweils 01.00 Uhr hinausgeschoben.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass durch diese Hinausschiebung des Beginns der Sperrstunde im Freien aus Anlass der Wiesbacher Kirmes zwar das „Verabreichen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle“ nach 23.00 Uhr gaststättenrechtlich erlaubt wird, die gesetzlichen Lärmschutzregelungen zum Schutz der Nachtruhe der Anwohner ab 22.00 Uhr jedoch hierdurch nicht aufgehoben werden.
Zur Gewährleistung einer 8-stündigen Nachtruhe für Anwohner des Festplatzes sind daher Musikdarbietungen jeweils um 24.00 Uhr zu beenden.
Eppelborn, den 19. August 2026
Gemeinde Eppelborn
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Dr. Andreas Feld