Änderung der Ehrengabenordnung der Gemeinde Eppelborn

Auf Beschluss des Gemeinderates vom 29. Oktober 2026 wurde die Ehrengabenordnung der Gemeinde wie folgt geändert:

Artikel 1

Änderung der Ehrengabenordnung

Die Ehrengabenordnung in der Fassung von 1992, zuletzt geändert mit Beschluss des Gemeinderates vom 10. Oktober 2024, wird wie folgt geändert:

§ 3 Geldehrengeschenke

(1) Ehrengeschenke an Ehejubilare:

Zur Feier von Ehejubiläen werden dem Jubelpaar Glückwünsche ausgesprochen. Seitens der Gemeinde Eppelborn wird neben einem Glückwunschschreiben ein Geldbetrag wie folgt überreicht:

Goldene Hochzeit (50 Jahre)  50,00 Euro

Diamantene Hochzeit (60 Jahre)  70,00 Euro

Eiserne Hochzeit (65 Jahre) 100,00 Euro

Gnadenhochzeit (70 Jahre) 120,00 Euro

Zusätzlich wird ein Blumenstrauß oder ein Sachgeschenk im Wert von 25,00 Euro an die Ehejubilare überreicht.

(2) Ehrengeschenke an Altersjubilare:

Ab der Vollendung des 90. Lebensjahres werden seitens der Gemeinde Eppelborn für folgende Geburtstage Glückwünsche verbunden mit der Überreichung eines Geldbetrages ausgesprochen:

90 Jahre 50,00 Euro

95 Jahre 50,00 Euro

100 Jahre 100,00 Euro

ab 101 Jahre und für die Vollendung jedes weiteren Lebensjahres 50,00 Euro.

Zusätzlich wird ein Blumenstrauß oder ein Sachgeschenk im Wert von 25,00 Euro an die Altersjubilare überreicht.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Eppelborn, den 30.10.2026

Der Bürgermeister

Dr. Andreas Feld

Hinweis nach § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

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