Allgemeine Hinausschiebung des Beginns der Sperrstunde im Freien aus Anlass des Patronatsfestes (Kirmes) im Gemeindebezirk Dirmingen

Anlässlich des Patronatsfestes im Gemeindebezirk Dirmingen (Kirmes) wird hiermit gemäß § 11 Abs. 5 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) der Beginn der Sperrstunde in den Nächten vom:

Samstag, 24.10.2026 zum Sonntag, 25.10.2026 und

Sonntag, 25.10.2026 zum Montag, 26.10.2026

von 23.00 Uhr auf jeweils 01.00 Uhr hinausgeschoben.

In der Nacht von Montag, 26.10.2026 zum Dienstag, 27.10.2026 wird die Sperrstunde bis 24.00 Uhr hinausgeschoben.

In diesem Zusammenhang weise ich ausdrücklich darauf hin, dass durch die Hinausschiebung des Beginns der Sperrstunde lediglich der gaststättenrechtlich geregelte Verkauf von Speisen und / oder Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle nach 23.00 Uhr erlaubt wird, die saarlandweit einheitlich geltenden Lärmgrenzwerte werden hierdurch nicht aufgehoben.

Zur Gewährleistung einer 8-stündigen Nachtruhe für die Anwohner des Kirmesgeländes Dirmingen sind daher unabhängig von dieser Sperrstundenhinausschiebung Musikdarbietungen jeweils ab 24.00 Uhr zu beenden.

Eppelborn, den 12.10.2026

Gemeinde Eppelborn

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

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