Hundeanmeldung
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Eppelborn regelt die Einzelheiten, insbesondere, die Pflicht zur Meldung von Hunden. Sie besteht für Hunde, die älter als drei Monate sind. Nach § 11 der zur Zeit gültigen Hundesteuersatzung der Gemeinde Eppelborn sind alle Hunde die im Gemeindegebiet gehalten werden, meldepflichtig.
Die Bürger der Gemeinde Eppelborn, die einen Hund in ihrem Besitz haben, werden gebeten ihren Meldepflichten nachzukommen.
Damit den Bürgern die einen Hund an- oder abmelden möchten, ein Besuch im Rathaus erspart bleibt, können sie das elektronische Anmeldeformular ausfüllen und per E-Mail an die Gemeinde Eppelborn, FG Steuerwesen, zurücksenden. Weitere Informationen und Auskünfte erteilt das Fachgebiet Steuerwesen, der Gemeinde Eppelborn, unter Telefon: 06881 / 96 9 – 161.