Hinausschiebung des Beginns der Sperrstunde im Freien anlässlich der Eppelborner Pfingstkirmes 2026

Aus Anlass der Eppelborner Pfingstkirmes 2026 wird hiermit im Gemeindebezirk Eppelborn gemäß § 11 Abs. 5 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) der Beginn der gesetzlichen Sperrstunde für den Außenausschank in den Nächten von:

Samstag, 23.05.2026 zum Sonntag, 24.05.2026

Sonntag, 24.05.2026 zum Montag, 25.05.2026

und Montag, 25.05.2026 zum Dienstag, 26.05.2026

bis jeweils 01.00 Uhr hinausgeschoben.

In diesem Zusammenhang weise ich ausdrücklich darauf hin, dass durch diese Hinausschiebung der gesetzlichen Sperrstunde im Freien aus besonderem Anlass zwar der Verkauf von Speisen und / oder Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle nach 23.00 Uhr erlaubt wird, die gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und anderer Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Einhaltung von Geräuschpegeln ab Beginn der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr hiervon nicht berührt werden.

Zur Gewährleistung einer achtstündigen Nachtruhe für die Anwohner im Umfeld des Kirmesgeländes sind daher Musikdarbietungen im Freien und in Festzelten ab 24.00 Uhr zu beenden.

Eppelborn, den 18. Mai 2026

Gemeinde Eppelborn

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

Dr. Andreas Feld

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner