Im Einfahrtsbereich der „Kirchenstraße“ in 66571 Eppelborn, Ortsteil Wiesbach wird entlang des Anwesens Nr. 4 ein eingeschränktes Halteverbot gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit § 7 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz (StVZustG) in den jeweils gültigen Fassungen mit folgender Beschilderung angeordnet:
– Verkehrszeichen (VZ) 286-10 und 286-20 StVO (eingeschränktes Halteverbot, Rechtsaufstellung, Anfang bzw. Ende)
Die Anordnung tritt mit dem Aufbau der Verkehrszeichen in Kraft.
In diesem Zusammenhang bittet das Ordnungsamt der Gemeinde Eppelborn den Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses Wiesbach generell nicht zum Parken oder zum Halten zu nutzen, da hierdurch ein ungehindertes Ausrücken der Freiwilligen Feuerwehr nicht möglich ist.
Eppelborn, 18.09.2026
Der Bürgermeister
Dr. Andreas Feld