Amtliches aus der Gemeinde Eppelborn
Amtliches aus der Gemeinde Eppelborn
Nachfolgend finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen wie Satzungen, Sitzungen des Gemeinderates und der Ortsräte, Verkehrspolizeiliche Anordnungen usw. der Gemeinde Eppelborn.
Allgemeine Hinausschiebung des Beginns der Sperrstunde im Freien aus Anlass der Wiesbacher Kirmes 2026
Anlässlich der Kirmes im Gemeindebezirk Wiesbach wird hiermit gemäß § 11 Abs. 5 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) der Beginn der Sperrstunde im Freien in den Nächten
Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Umwelt am 1. September 2026
Die Sitzung ist nichtöffentlich und findet statt am Dienstag, dem 1. September 2026, um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Eppelborn. T a g
Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Soziales am 1. September 2026
Die Sitzung ist nichtöffentlich und findet statt am Dienstag, dem 1. September 2026, um 18:15 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Eppelborn. T a g
Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 1. September 2026
Die Sitzung ist nichtöffentlich und findet statt am Dienstag, dem 1. September 2026, um 18:20 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Eppelborn. Tagesordnung NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eppelborn am 3. September 2026
Die Sitzung ist öffentlich und findet statt am Donnerstag, dem 3. September 2026, um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Eppelborn. T a g
Aufruf zur Abräumung von Gräbern in der Zeit vom 24. August bis 31. Oktober 2026 auf den Friedhöfen der Gemeinde Eppelborn
Aufruf zur Abräumung von Gräbern in der Zeit vom 24. August bis 31. Oktober 2026 auf den Friedhöfen der Gemeinde Eppelborn Die Ruhefrist für Grabstätten
Niederschlagswassergebühr – Wichtiger Termin für alle Grundstückseigentümer
Gemäß §4, Abs.5 der Abwassergebührensatzung des Abwasserzweckverbandes Eppelborn sind für die Gebührenfestsetzung und –erhebung des Folgejahres die am 30. September eines Jahres bestehenden Verhältnisse auf
Haushaltssatzung der Gemeinde Eppelborn für die Jahre 2025 und 2026
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert am 4. Dezember 2024 (Amtsblatt I S. 1086,