Amtliches aus der Gemeinde Eppelborn
Amtliches aus der Gemeinde Eppelborn
Nachfolgend finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen wie Satzungen, Sitzungen des Gemeinderates und der Ortsräte, Verkehrspolizeiliche Anordnungen usw. der Gemeinde Eppelborn.
Einladung zur Mitgliederversammlung des „Vereins zur Pflege der Städtepartnerschaft Eppelborn-Kfar Tabor“
Ort: Rathaus Eppelborn, kleiner Sitzungssaal Zeit: Dienstag, 9. Juni 2026, 17.00 Uhr Tagesordnung: 1.) Begrüßung 2.) Bericht über die aktuelle Situation der Städtepartnerschaft und
Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung durch Entsiegelung, Versickerung, Rückhaltung oder direkte Ableitung von Regenwasser
Die Niederschlagswasserableitung und -behandlung (Niederschlagswasserbewirtschaftung) sind kommunale und private Aufgaben, bei der die Anforderungen des natürlichen Wasserkreislaufes vorrangig zu beachten sind. Bei allen Maßnahmen der
VERKEHRSRECHTLICHEN ANORDNUNG – Pfingstkirmes 2026
Eppelborner Pfingstkirmesin der Zeit vom Samstag, 23.05.2026 bis Dienstag, 26.05.2026 Im Gemeindebezirk Eppelborn wird zu Pfingsten wieder die traditionelle Pfingstkirmesstattfinden. Dies hat eine Vielzahl von
Hinausschiebung des Beginns der Sperrstunde im Freien anlässlich der Eppelborner Pfingstkirmes 2026
Aus Anlass der Eppelborner Pfingstkirmes 2026 wird hiermit im Gemeindebezirk Eppelborn gemäß § 11 Abs. 5 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) der Beginn der gesetzlichen Sperrstunde für
Verkehrsrechtliche Anordnung Dirmingen, Urexweilerstraße
VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG In der „Urexweilerstraße“ in 66571 Eppelborn, Ortsteil Dirmingen wird in Höhe der Anwesen Nr. 20a sowie Nr. 43 das Gefahrzeichen mit dem Hinweis
Einspruchsrechte bei der Weitergabe von Daten durch das Bürgeramt gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG)
Alters- und Ehejubiläen Die Meldebehörde darf Mandatsträger, Presse o. Rundfunk bei Alters- und Ehejubiläen von Einwohnerinnen oder Einwohnern folgende Auskünfte erteilen (§ 50 Abs. 2
Haushaltssatzung der Gemeinde Eppelborn für die Jahre 2025 und 2026
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert am 4. Dezember 2024 (Amtsblatt I S. 1086,