Ihr Recht auf freien Informationszugang

Mit dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) und dem Saarländischen Umweltinformationsgesetz erhält jeder ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Saarlandes. Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird nicht verlangt. Der Zugang kann durch Akteneinsicht , Übersendung von Aktenauszügen als Kopie oder aber durch mündliche oder schriftliche Auskunft gewährt werden. Es reicht ein formloser Antrag bei der Behörde, der, mit der u.g. Ausnahme nicht begründet werden muss. Die gewünschten Informationen sind der/dem Antragsteller/in so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen.

In einigen Ausnahmefällen darf der Informationszugang ganz oder teilweise  verweigert werden. So zum Schutz besonderer öffentlicher Belange (zum Beispiel der inneren Sicherheit oder der Durchführung von Gerichts- oder Ermittlungsverfahren), personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Gegen ablehnende Entscheidungen sind Widerspruch und Klage möglich. Die Einsicht in personenbezogene Daten, Geschäfts- und Betriebsgemeinnisse usw.  kann nur bei entsprechender Begründung durch den Antragsteller mit Einwilligung des/der Betroffenen erfolgen!

Für die Erteilung von Informationen können gem. Gebührenordnung des Saarlandes Gebühren (Mindestgebühr zur Zeit  30 Euro) für die Erteilung von Informationen erheben werden. Einfache Auskünfte sind kostenfrei! Es wird darauf hingewiesen, vor der Auskunft die voraussichtlichen Kosten zu erfragen.

Nutzen Sie für Ihre Anfrage ggf. unser 

Wir machen darauf aufmerksam, dass wir zur eindeutigen Feststellung Ihrer Identität bei gebührenpflichtigen Auskünften, Ablehnung/Teilauskünften usw. ggf. erstmals auf dem Postweg mit Ihnen Kontakt aufnehmen! Daher sollten Sie bei Ihrer Anfrage ggf. ihre postalische Anschrift mit angeben!

Jeder, der sich in seinen Rechten auf Informationszugang nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz als verletzt ansieht, an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden.

Datenschutzhinweis:

Ihre Anfrage bzw. diesbzgl. Konversation wird bei der Gemeinde Eppelborn zu Zwecken der Nachprüfbarkeit der erteilten Informationen und fürstatistische Zwecken  5 Jahre lang in digitaler Form aufbewahrt. Ansonten gelten (bzgl. Betroffenenrechten usw.) die allgemeinen Datenschutzhinweise auf dieser Webseite unter https://www.eppelborn.de/datenschutz/ .

Weitere Infos finden Sie auch:

beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland

Für Fragen wenden Sie sich an:

Gemeinde Eppelborn
Tel. 06881/969-156
Rathausstraße 27
66571 Eppelborn

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