Aktueller Sachstand Borrwieshalle Dirmingen
Ich möchte Sie heute über den aktuellen Stand hinsichtlich der Sanierung und den Umbau der Borrwieshalle informieren.
Nachdem wir wegen statischer Mängel an der Dachkonstruktion die Borrwiehalle in Dirmingen schließen mussten, haben wir in der Gemeindeverwaltung direkt begonnen, Unterbringungsmöglichkeiten für unsere Vereine zu suchen und die „Nutzungsänderung und Sanierung der Borrwieshalle Dirmingen zu einem multifunktionalen Dorfgemeinschaftshaus“ direkt vorangetrieben. Denn im Rahmen unserer Untersuchungen stellte sich heraus, dass für die Borrwieshalle keine Baugenehmigung als Mehrzweckhalle bestanden hatte und es daher erforderlich ist, alle notwendigen Genehmigungen nach dem aktuellen Rechtsstand einzuholen.
Im Juni hatte der Gemeinderat beschlossen, die Planungsleistungen in den Bereichen Architektur, Technische Gebäudeausrüstung und Tragwerksplanung an verschiedene Planungsbüros zu erteilen, ebenso wurde die Projektsteuerung für dieses Großprojekt vergeben.
Die Planungen laufen also direkt an. Das Architekturbüro arbeitet derzeit intensiv an der Grundlagenermittlung und der Vorplanung. Auch die weiteren Fachplaner, insbesondere für Brandschutz und Wärmeschutz (Bauphysik), werden aktuell gesucht und beauftragt. Ein erster detaillierter Zeitplan für die weiteren Planungsphasen wird uns in den kommenden Wochen von den Planern übermittelt.
Finanziert werden soll die Maßnahme, deren Gesamtkostenprognose aktuell bei rund 2,4 Millionen Euro liegt, mit Hilfe von Fördermitteln. Das Projekt wurde im Rahmen des Projektaufrufs zur Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ leider nicht ausgewählt. Daher ist vorgesehen für die Maßnahme einen Antrag zur Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der nachhaltigen Dorfentwicklung aus Mitteln der Bedarfszuweisungen sowie der Europäischen Union (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nach dem Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 (SEPL 23-27) und der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE) zu stellen. Voraussetzung für die Stellung des Zuschussantrages ist die Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau). Diese ist eine zentrale Planungs- und Entscheidungsgrundlage für öffentliche Baumaßnahmen, damit Fördergelder beantragt werden können. Daran arbeiten wir derzeit mit Hochdruck.
Da die Borrwieshalle immer eine sehr stark frequentierte Halle war, hat die Sanierung für mich als Bürgermeister höchste Priorität und wir setzen alles daran, die Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen, damit den Vereinen und Organisationen in Dirmingen schon bald wieder eine Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen und dem normalen Trainingsbetrieb zur Verfügung steht.
Eppelborn, 09. Oktober 2026