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Aktuelle Situation der Borrwieshalle in Dirmingen

Die Sicherheit in unseren Sport- und Mehrzweckhallen ist uns als Kommune sehr wichtig, deshalb werden diese jedes Jahr gründlich überprüft. Bei der turnusmäßigen Begutachtung in diesem Sommer wurden nun statische Mängel am Dach der Borrwieshalle festgestellt. Die Tragfähigkeit des Daches und seiner Unterkonstruktion kann laut Gutachter bei zusätzlicher Belastung, zum Beispiel durch Schnee, nicht mehr gewährleistet werden. Die Borrwieshalle in Dirmingen wurde 1962 erbaut und 1986 um einen Anbau erweitert. Bis auf die Erneuerung der Heizungsanlage im Jahr 2019 für rund 122.000 Euro wurden keine größeren Investitionen in die Halle getätigt, was sich nun bemerkbar macht.

„Sollte eine kurzfristige Dacherneuerung nicht möglich sein“, so heißt es im Gutachten, „sind folgende Vorkehrungen zu treffen: In der Halle sind die Ringe und Seile zu sperren bzw. zu demontieren. Wenn Schnee gemeldet wird, ist die Halle zu sperren.“, denn aus Sicht des Gutachters „kann keine zusätzliche Schneelast mehr aufgenommen werden“ und „bei unvorhersehbar plötzlich eintretendem Schneefall ist die Halle unverzüglich zu räumen“. Die Gemeindeverwaltung wird sich an diese Vorgaben halten und hat gemeinsam mit dem Dirminger Ortsvorsteher Frank Klein beschlossen, dass die Borrwieshalle in der Zeit von Dezember bis einschließlich März weder für größere Vereinsveranstaltungen nichtsportlicher Art noch für private Feiern zur Verfügung steht. Derzeit wird geprüft, ob auch das Nebengebäude der Halle von den Maßnahmen betroffen ist oder weiterhin uneingeschränkt genutzt werden kann.

Über diese kurzfristigen nutzungseinschränkenden Maßnahmen wurden die Vereine und Dauernutzer der Borrwieshalle in einem gemeinsamen Gespräch mit der Verwaltung und Ortsvorsteher Frank Klein Anfang Oktober informiert. Gemeinsam wird mit allen Betroffenen das weitere Vorgehen sowie Ausweichmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf geplante größere Veranstaltungen, besprochen.

WICHTIG: Es besteht keine akute Gefahr bei Nutzung der Borrwieshalle – es handelt sich bei den Nutzungseinschränkungen um vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer der Halle, im Falle einer zusätzlichen Belastung des Daches durch Schneefall. Die Borrwieshalle kann also aktuell wie gewohnt genutzt werden.

Langfristig ist jedoch die Sanierung der Borrwieshalle dringend erforderlich. Für die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Halle ist nach Rücksprache mit dem Landkreis eine Baugenehmigung einzuholen und nach den neuesten Vorschriften eine Nutzungsänderung der Halle vorzunehmen. Diese Nutzungsänderung der Halle von einer reinen Turnhalle zu einer Veranstaltungsstätte erfordert dann wiederum die Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes sowie eines neuen Flucht- und Rettungswegekonzeptes. Um den Anforderungen einer Veranstaltungsstätte gerecht zu werden, sind darüber hinaus weitere bauliche Maßnahmen im Untergeschoss und eine Erweiterung der Toilettenanlagen erforderlich. Die Kosten für diese umfangreichen Maßnahmen belaufen sich nach ersten Schätzungen auf ca. 2 Mio. Euro. Daher wird derzeit geprüft, inwieweit Förderprogramme in Anspruch genommen werden können, ohne die eine Finanzierung der Gesamtmaßnahme nur schwer möglich sein wird.

 

Da die Borrwieshalle sehr stark frequentiert ist, hat die Sanierung für uns als Gemeinde höchste Priorität und wir setzen alles daran, schnellstmöglich zu einer Lösung zu kommen, um den Betrieb der Halle langfristig zu sichern.

Veröffentlicht am  25.10.2024
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