Amtliche Bekanntmachungen
Satzungen der Gemeinde
Gemäß § 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes regeln Gemeinden ihre Selbsttverwaltungsangelegenheiten (aufgrund gesetzlicher Ermächtigung auch in Auftragsangelegenheiten) durch Satzungen (Ortsrecht). Satzungen werden vom Gemeinderat beschlossen und von der Bürgermeisterin gemäß Bekanntmachungssatzung im Amtlichen Teil des Nachrichtenblattes der Gemeinde Eppelborn bekannt gemacht. Nachfolgend sind die zur Zeit geltenden Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Eppelborn:
Offenlagen
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Amtliches aus der Gemeinde Eppelborn
Nachfolgend finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen wie Satzungen, Sitzungen des Gemeinderates und der Ortsräte, Verkehrspolizeiliche Anordnungen usw. der Gemeinde Eppelborn.
Einspruchsrechte bei der Weitergabe von Daten durch das Bürgeramt nach Bundesmelde- und Soldatengesetz
9. Januar 2024
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Einspruchsrechte bei der Weitergabe von Daten durch das Bürgeramt gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) Alters- und Ehejubiläen Die Meldebehörde darf Mandatsträger, Presse o.