Amtliche Bekanntmachungen
Satzungen der Gemeinde
Gemäß § 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes regeln Gemeinden ihre Selbsttverwaltungsangelegenheiten (aufgrund gesetzlicher Ermächtigung auch in Auftragsangelegenheiten) durch Satzungen (Ortsrecht). Satzungen werden vom Gemeinderat beschlossen und von der Bürgermeisterin gemäß Bekanntmachungssatzung im Amtlichen Teil des Nachrichtenblattes der Gemeinde Eppelborn bekannt gemacht. Nachfolgend sind die zur Zeit geltenden Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Eppelborn:
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Amtliches aus der Gemeinde Eppelborn
Nachfolgend finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen wie Satzungen, Sitzungen des Gemeinderates und der Ortsräte, Verkehrspolizeiliche Anordnungen usw. der Gemeinde Eppelborn.
Einspruchsrechte bei der Weitergabe von Daten durch das Bürgeramt gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG)
16. Januar 2026
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Alters- und Ehejubiläen Die Meldebehörde darf Mandatsträger, Presse o. Rundfunk bei Alters- und Ehejubiläen von Einwohnerinnen oder Einwohnern folgende Auskünfte erteilen (§ 50 Abs. 2
Haushaltssatzung der Gemeinde Eppelborn für die Jahre 2025 und 2026
1. August 2025
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Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert am 4. Dezember 2024 (Amtsblatt I S. 1086,