Die Meldebehörde darf Mandatsträger, Presse o. Rundfunk bei Alters- und Ehejubiläen von Einwohnerinnen oder Einwohnern folgende Auskünfte erteilen (§ 50 Abs. 2 BMG):
1. Vor- und Familiennamen,
2. Doktorgrad,
3. Anschrift
4. Datum und Art des Jubiläums
Die betroffene Person hat gem. § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Erteilung vorstehender Auskünfte über seine eigenen Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch ist beim Bürgeramt der Gemeinde Eppelborn, Rathausstraße 27, 66571 Eppelborn schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Meldebehörde darf gem. § 50 Abs. 3 BMG ferner an Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) Auskunft sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilen über
1. Vor- und Familiennamen,
2. Doktorgrad und
3. derzeitige Anschriften.
Die betroffene Person hat gem. § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Erteilung vorstehender Auskünfte über ihre eigenen Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch ist beim Bürgeramt der Gemeinde Eppelborn, Rathausstraße 27, 66571 Eppelborn schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären.
Eppelborn, 17.01.2020
Gemeinde Eppelborn
Der Bürgermeister
Dr. Andreas Feld
Gemeindeverwaltung Eppelborn
Rathausstr. 27
66571 Eppelborn
Zentrale: 06881 / 969 – 0
Bürgerinformation: 06881 / 969 – 100
Bürgeramt: 06881 / 969 – 110
Elektronische Rechnungen an:
rechnungseingang@eppelborn.de
Fax: 06881 / 969 – 222
E-Mail: gemeinde@eppelborn.de
WhatsApp: 06881 / 969 – 158
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Besuch im Rathaus!
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:00 – 13:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Vormittags wird um Terminvereinbarung gebeten, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Sonderöffnungszeit:
Jeden ersten Samstag im Monat: 9:00 – 11:00 Uhr mit Terminvereinbarung
Am Dienstleistungsnachmittag, dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr und am 1. Samstag im Monat von 9:00 bis 11:00 Uhr muss vorab telefonisch unter 06881/969-110 ein Termin vereinbart werden!