„Steckerfertige Solaranlagen“, umgangssprachlich „Balkonkraftwerke“ genannt, sind deutschlandweit inzwischen eine echte Erfolgsgeschichte – auch im Saarland: Bis Ende 2022 gab es hier 623 Anlagen, 2023 wuchs die Zahl auf 3540, inzwischen sind es (Stand 19. August) 7428 Geräte. Rund jeder 65. saarländische Haushalt besitzt demnach ein Balkonkraftwerk.
Balkonkraftwerke sind kleine PV-Geräte, die überall montiert werden können und aus einem oder mehreren Solarmodulen sowie einem Wechselrichter bestehen. Die maximale erlaubte Leistung liegt bei 800 Watt. Balkonkraftwerke sind anders als große PV-Anlagen nicht genehmigungspflichtig und auch die Montage ist wesentlich einfacher, denn die Geräte können einfach in die Steckdose gesteckt werden. Der erzeugte Strom ist für den Eigenbedarf gedacht und der erzeugte Überschuss wird ohne Vergütung ins Netz eingespeist.
Seit Inkrafttreten des Solarpakets 1 der Bundesregierung im Mai 2024 wurden die Regeln für Balkonkraftwerke vereinfacht. Zum Beispiel werden rückwärtslaufende Zähler übergangsweise geduldet, sprich: Die Netzbetreiber dürfen den Betrieb eines Balkonkraftwerks nicht untersagen, bis ein neuer digitaler Zähler eingebaut wird. Eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur ist weiterhin Pflicht, der Netzbetreiber muss allerdings nicht mehr informiert werden. Zudem werden die Geräte immer günstiger angeboten. Nur zwei Gründe, weshalb Balkonsolar bei den Saarländern immer beliebter wird – allerdings zeigt eine Datenauswertung große regionale Unterschiede.
Eppelborn ist im Kreis Neunkirchen die Kommune mit den meisten angemeldeten Balkonkraftwerken, 191 an der Zahl, das sind 24,24 pro 1000 Haushalte. Im Vergleich: Saarbrücken ist mit 6,65 Balkonkraftwerken pro 1000 Haushalte Schlusslicht. Von den 52 Kommunen im Saarland haben nur noch in Freisen (24.48), Namborn (27.14), Oberthal (27.33) und Bexbach (29.35) mehr Haushalte angemeldete Balkonkraftwerke.
Warum es wichtig ist sein Balkonkraftwerk anzumelden.
Es ist wichtig zu wissen, wie viele Anlagen in Betrieb sind, damit die Netzstabilität auf Dauer gewährleistet ist. Bislang mussten Nutzerinnen und Nutzer von Balkonkraftwerken ihre Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Schon seit dem 1. April 2024 ist das nicht mehr der Fall. Inzwischen reicht eine deutlich vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Die Behörde reicht die Anmeldung dann ihrerseits an den Netzbetreiber weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Rahmen der kostenlosen Energieberatung der Verbraucherzentrale. Diese findet jeweils am 3. Dienstag im Monat im großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Termine können bei Katja von Bünau (06881 969 257) oder Gertrud Schäfer (06881 969 258) vereinbart werden.