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Erste Umtauschphase für alte Führerscheine steht an – Termine können beim Bürgeramt vereinbart werden!

Ab dem Jahr 2022 verlieren ältere Führerscheine nach und nach ihre Gültigkeit. Sie müssen durch einen EU-Führerschein ersetzt werden. Diese Führerscheine sind fälschungssicher und einheitlich. Nach der Umtauschfrist kann ein nicht fristgerecht umgetauschter Führerschein in Deutschland ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Im Ausland könnte es dazu kommen, dass die Weiterfahrt untersagt wird.

Der Umtausch erfolgt gestaffelt in einem Stufenplan nach dem jeweiligen Ausstellungs- und Geburtsjahr. Mitzubringen zum Umtausch nach vorheriger Terminvereinbarung sind ein Ausweisdokument, (Personalausweis oder Reisepass), ein biometrisches Passbild sowie der alte Führerschein. Die Kosten belaufen sich auf 25,30 Euro.

Aktuell betroffen von der Umtauschpflicht sind bis Januar 2022 die Jahrgänge 1953 bis 1958, die einen Führerschein, der vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde (Papierführerschein), besitzen. Ganz wichtig für alle Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer, die vor 1953 geboren wurden: Sie können sich mit dem Umtausch bis zum 19. Januar 2033 Zeit lassen! 

Wer von der ersten Umtauschpflicht betroffen ist, braucht sich keine Sorgen zu machen – es gibt ausreichend Termine bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung.

Hier der Stufenplan für den Umtausch der Fahrerlaubnis:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des

Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss

vor 1953

19.1.2033

1953 – 1958

19.1 2022

1959 – 1964

19.1.2023

1965 – 1970

19.1.2024

1971 oder später

19.1.2025

 

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der

Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.1.2026

2002 – 2004

19.1.2027

2005 – 2007

19.1.2028

2008

19.1.2029

2009

19.1.2030

2010

19.1.2031

2011

19.1.2032

2012 – 18.1.2013

19.1.2033

    

Eine gute Übersicht bietet unter anderem die Homepage des ADAC unter www.adac.de

Informationen und Termine rund um das Thema Fahrerlaubnis gibt es unter buergeramt@eppelborn.de oder unter (06881) 969-110.

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