Leider haben wir in unserer Ortsmitte etliche leerstehende Gewerbeimmobilien, die seit Jahren nicht mehr vermietbar sind: die Gründe hierfür sind vielfältig. Mancher Eigentümer möchte aus Altersgründen nicht mehr vermieten. Oder bauliche Gründe sprechen gegen eine Weiternutzung. Die Ladenlokale sind teilweise zu klein, nicht barrierefrei oder verfügen über keine Parkplätze. Aber auch das geänderte Kaufverhalten (Online-Handel) und die Veränderungen im Einzelhandel tragen wesentlich dazu bei. Da sich alle diese Immobilien in privatem Eigentum befinden, hat die Gemeinde keine Möglichkeiten, auf die Situation einzuwirken. Deshalb kann nur zusammen mit den Eigentümern eine Verbesserung erzielt werden. Wir werden in einem ersten Schritt alle Eigentümer von Leerstandsimmobilien anschreiben und im nächsten Jahr zu einem Termin einladen. Dort wollen wir informieren über die möglichen Förderprogramme. In einem weiteren Schritt werden wir in den nächsten Gemeindehaushalt zwei Förderprogramme aufnehmen. Mit einem Programm werden wir Moderisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unterstützen: ob Öffnung der Fassade, Anstrich von Fassaden oder Entfernung von Schaufenstern. Für diese Arten der Modernisierung soll ein pauschaler Kostenerstattungsbetrag als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von höchstens 40 vom Hundert, maximal jedoch 25.000 Euro der förderfähigen Kosten dem Eigentümer gewährt werden. Dort jedoch, wo eine Sanierung wirtschaftlich ausscheidet, bleibt nur der Abriss. Daher ist eine weitere Förderung durch ein Programm zum Abriss alter Bausubstanzen geplant. Hier wird die Gemeinde in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 30.000 Euro pro Jahr in den Haushalt stellen. Angedacht ist hierzu eine Förderung von 70 Prozent der Abrisskosten, maximal jedoch 10.000 Euro pro Abrissmaßnahme. Ohne die Eigentümer wird es jedoch nicht gehen – wir versuchen diese mit ins Boot zu nehmen. Gemeinsam für einen attraktiven Ortskern!
Ihr Bürgermeister
Dr.Andreas Feld
veröffentlicht am 9.12.2022