Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert am 4. Dezember 2024 (Amtsblatt I S. 1086, 1087), hat der Gemeinderat der Gemeinde Eppelborn am 09.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Haushaltsjahr 2025 2026
§1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 34.244.748 € 33.855.573 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen 38.670.058 € 40.764.306 €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -4.425.310 € -6.908.733 €
im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.856.108 € 2.690.556 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.746.463 € 4.852.800 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -2.890.355 € -2.162.244 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.633.604 € 7.385.575 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.015.315 € 1.099.973 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit 4.618.289 € 6.285.602 €
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf 2.890.355 € 2.162.244 €
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-
gungen wird festgesetzt auf 0 € 350.000 €
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur Liqui-
ditätssicherung wird festgesetzt auf 15.000.000 € 20.200.000 €
§5
Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum
Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festge-
setzt auf 4.425.310 € 6.908.733 €
§6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
- a) Grundsteuer A 300 v.H. 300 v.H.
- b) Grundsteuer B 430 v.H. 430 v.H.
- c) Gewerbesteuer 425 v.H. 425 v.H.
Es gelten die am 14.11.2024 vom Gemeinderat beschlossenen Hebesätze laut Hebesatzsatzung.
§7
Es gilt der vom Gemeinderat am 09.04.2025 beschlossene Stellenplan.
Eppelborn, den 09.04.2025
Der Bürgermeister
Dr. Andreas Feld
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die genehmigungspflichtigen Teile der Satzung wurden mit Verfügung des Landesverwaltungsamtes -Kommunalaufsicht-, St. Ingbert, vom 17.07.2025 mit folgendem Text genehmigt:
—————————————————————————————————————————————
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Eppelborn genehmige ich
- gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
– für 2025 in Höhe von 2.890.355,– €
und
– für 2026 in Höhe von 2.162.244,– €
- gem. § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
– für 2026 in Höhe von 350.000,– €
St. Ingbert, 17. Juli 2025
Im Auftrag
Birgit Heib
—————————————————————————————————————————————
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an für gültig zustande gekommen.
Die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 liegt an folgenden Tagen zur Einsicht im Rathaus Eppelborn, Zimmer E9 (Finanzwesen), öffentlich aus:
- Montag, 04.08.2025
- Dienstag, 05.08.2025
- Mittwoch, 06.08.2025
- Donnerstag, 07.08.2025
- Freitag, 08.08.2025
- Montag, 11.08.2025
- Dienstag, 12.08.2025
Die Unterlagen können während der Öffnungszeiten des Rathauses zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
- Montag, Mittwoch und Donnerstag: von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 15.30 Uhr,
- Dienstag: von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr,
- Freitag: von 8.00 – 12.00 Uhr.
Eppelborn, den 29.07.2025
In Vertretung
Christian Ney
Erster Beigeordneter der Gemeinde Eppelborn