Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es nicht gestattet ist die Verschlussplatten von Urnengräbern an den Urnenwänden unserer Friedhöfe zu dekorieren. Zugelassen sind weder das Anbringen von Halterungen für Blumen, Blumenvasen, Kerzen oder sonstigen Dekorationsgegenständen. Da die Gestaltung der Gräber dem besonderen Charakter des Friedhofsteiles und der unmittelbaren Umgebung anzupassen ist, ist auch das Anbringen von Lichterketten, Blumengirlanden, Anhängern oder Aufklebern an den Verschlussplatten nicht erlaubt.
Angehörige werden gebeten alle Dekorationsartikel von den Urnengräbern zu entfernen, da diese ansonsten ab Dezember von der Friedhofsverwaltung beseitigt werden. Weiterhin geduldet sind kleinere Blumengestecke sowie Kerzen, die am Fuß der Urnenwände abgestellt werden. Wir bitten um Verständnis.