In den vergangenen Wochen haben vermehrte Beschwerden über verschmutzte Gehwege, Spielplätze, Feldwirtschaftswege und Randstreifen die Gemeindeverwaltung erreicht. Besonders betroffen sind aktuell das Wohngebiet „Auf Weilerland“, die Galgenbergstraße sowie die Verlängerung Richtung Berghof in Eppelborn.
Ein entsprechender Hinweis der Gemeinde in den sozialen Medien hat eine lebhafte Diskussion ausgelöst. Viele Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich mit unterschiedlichen Meinungen und Vorschlägen. Die Gemeindeverwaltung nimmt dies zum Anlass, ihre Position auch im Nachrichtenblatt noch einmal klar darzustellen.
Verantwortung liegt bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern
Anders als von manchen Personen dargestellt, ist die Beseitigung von Hundekot keine Aufgabe der Gemeinde, sondern eindeutig Pflicht der Hundehalter. Wer einen Hund hält und ausführt, trägt Verantwortung – für das Tier und für die Gemeinschaft.
Hundekot auf öffentlichen Flächen ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus beeinträchtigen Verunreinigungen auf Wiesen und Feldern die Futterqualität für Nutztiere und verursachen zusätzlichen Aufwand für die Landwirtschaft.
Die Gemeinde ist personell und organisatorisch nicht darauf ausgelegt, Spazier- und Feldwege regelmäßig auf entsprechende Verschmutzungen zu kontrollieren und zu reinigen. Hier handelt es sich um eine klare Verpflichtung der Tierhalter sowie um eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Mülleimer und Hundetoiletten sind freiwillige Serviceleistungen
In der Diskussion wurde mehrfach gefordert, zusätzliche Mülleimer oder Hundetoiletten aufzustellen. Hierzu stellt die Gemeinde klar:
Das Aufstellen von Mülleimern oder Hundetoiletten ist keine gesetzliche Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillige Serviceleistung. Dieser Service wird in Eppelborn bereits erbracht. Derzeit stehen im Gemeindegebiet 22 Hundetoiletten zur Verfügung.
Auf der aktuell besonders diskutierten Strecke befinden sich zwei öffentliche Mülleimer im Bereich der Sitzbänke – einer vor dem Berghof und einer dahinter – in denen Kotbeutel ordnungsgemäß entsorgt werden können.
Kotbeutel sind grundsätzlich von Hundehalterinnen und Hundehaltern selbst mitzuführen. Die Hundetoiletten dienen als ergänzendes Angebot für Ausnahmefälle, falls der Beutel mal vergessen wurde, nicht aber als dauerhafte Versorgungsquelle. Hier haben wir in der Vergangenheit auch feststellen müssen, dass die kostenlos bereitgestellten Kotbeutel nach dem Auffüllen öfter mal komplett entwendet oder von uns bereitgestellte öffentliche Mülleimer zur Entsorgung von privatem Hausmüll zweckentfremdet wurden. Vor diesem Hintergrund ist eine Ausweitung des Angebots derzeit nicht vorgesehen.
Videoüberwachung rechtlich nicht zulässig
Ein weiterer Vorschlag aus der Diskussion war die Installation von Kameras entlang von Spazier- und Feldwegen. Hierzu ist festzuhalten, dass eine flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum rechtlich nicht umsetzbar ist.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzen hierfür sehr enge Grenzen. Eine dauerhafte Überwachung wäre nur bei einer konkreten Gefahrenlage und unter strenger Verhältnismäßigkeitsprüfung zulässig. Zur Verfolgung einzelner Ordnungswidrigkeiten wäre ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger nicht gerechtfertigt.
Appell an das Verantwortungsbewusstsein
Die Gemeinde Eppelborn setzt weiterhin auf Einsicht und Verantwortungsbewusstsein. Sauberkeit im öffentlichen Raum ist keine Frage der Anzahl von Mülleimern, sondern des respektvollen Miteinanders.
Wer einen Hund hält, übernimmt Verantwortung – auch für dessen Hinterlassenschaften. Nur wenn alle ihren Teil dazu beitragen, bleibt unsere Gemeinde sauber und lebenswert.
Eppelborn, 06. März 2026