Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu und die meisten Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wissen schon, was sie nach der Schulzeit machen wollen. Ob Ausbildung oder Studium, es steht eine große Veränderung an. Doch wie läuft das in der Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Unioder Ausbildungsstart mit dem Kindergeld? Haben Eltern auch in diesen Monaten und darüber hinaus Anspruch auf Kindergeldzahlungen?
Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Allerdings kann auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder dem Abschluss der Schulausbildung weiterhin einAnspruch auf Kindergeld bestehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulabschluss nicht immer sofort nahtlos weitergeht, besteht die Möglichkeit, Kindergeld während einer Übergangsphase von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten zu erhalten. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste wie dem FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland wie dem Freiwilligendienst aller Generationen oder dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Des Weiteren wird, wenn sich eine unverschuldete Unterbrechung etwas länger hinzieht, für das Kind weiterhin Kindergeld gezahlt, falls es aktiv bemüht ist, einen Ausbildungs- oder Studienplatz zu finden oder auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. In diesem Fall genügt es, der Familienkasse vor Ort einen Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich der Ergebnisse zuzusenden (Ausbildungs-/ Studienbeginn, Schulbescheinigung).
Falls das Kind nach dem Abschluss der Schulausbildung noch keine unmittelbaren Pläne für eine weitere Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen. In diesem Fall muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
Um Ihnen den Antragsprozess zu erleichtern, steht Ihnen das Online-Angebot auf www.familienkasse.de zur Verfügung. Für telefonische Anfragen steht Ihnen die Familienkasse unter der kostenfreien Nummer 0800 4 5555 30 Mo – Fr von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Ihr Bürgermeister
Dr. Andreas Feld