Auf den Friedhöfen muss die Standfestigkeit von Grabmalen in regelmäßigen
Abständen überprüft werden
Die Gemeinde Eppelborn überprüft im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen am Mittwoch, dem 13. Oktober 2021, die Grabmale auf ihre Standfestigkeit.
Die Gemeinde ist als Friedhofsträger verpflichtet, Friedhofsbenutzer und die auf dem Friedhof Beschäftigten vor den Gefahren zu schützen, die von schadhaften oder unsicher stehenden Grabmalen ausgehen. Erfahrungsgemäß beeinflussen Frost, starke Regenfälle und Senkungen durch Hohlräume die Standsicherheit von Grabmalen.
Ein besonderer Prüfungsschwerpunkt sind ältere Grabmale und nicht instandgesetzte Grabsteine. Bei diesen Grabmalen ist in erhöhtem Maße zu befürchten, dass sie durch ständige Witterungseinflüsse nicht nur äußerlich erkennbare, sondern erst bei genauer Untersuchung feststellbare, verborgene Schäden erlitten haben.
Gemäß § 25 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Eppelborn sind die Nutzungsberechtigten für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen treffen (z.B. Umlegen von Grabmalen).
Da in einer Vielzahl von Fällen nicht mehr festzustellen ist, wer als Nutzungsberechtigter für die Sicherung der Grabmale verantwortlich ist, wird die Gemeinde Eppelborn mit Hilfe von Aufklebern auf die unzureichende Sicherung der Grabmale hinweisen.
Die Kontrolle der Grabmale wird in Zusammenarbeit mit einem Vertreter der Innung für Steinbildhauer und Steinmetze an folgenden Terminen durchgeführt:
Angehörige haben die Möglichkeit, an den genannten Kontrollterminen teilzunehmen.
Für weitere Fragen steht Ihnen Gertrud Brill vom Friedhofsamt der Gemeinde Eppelborn, Telefonnummer 06881-969256, gerne zur Verfügung.
Grabmalprüfung
Mittwoch, 13. Oktober 2021
Friedhof:
Humes 8:15 Uhr bis 8:45 Uhr
Wiesbach 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
Eppelborn 10:00 Uhr bis 11:15 Uhr
Bubach 11:25 Uhr bis 11:50 Uhr
Calmesweiler 12:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Dirmingen 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr