Suche
Close this search box.

Übersicht der Hochwasserhilfen für Betroffene

Die saarländische Landesregierung hat gemeinsam mit Vertretern der Kommunen ein umfassendes Hilfspaket für die Opfer der Hochwasserkatastrophe auf die Beine gestellt. Diese umfassenden Maßnahmenpakete sollen auch den Hochwasser-Betroffenen in unserer Gemeinde schnell und unbürokratisch helfen. Sie sollen dazu beitragen, finanzielle Engpässe nach der Flut zu überbrücken.

 

Finanzielle Unterstützung: Drei Säulen der Hilfe

1.    Elementarschädenrichtlinie – Finanzhilfe

Wer ist antragsberechtigt?

·         Privatpersonen

·         Vereine

·         Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

·         Angehörige der freien Berufe

Welche Schäden werden abgedeckt?

·         Unmittelbare Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat oder am Vereins- bzw. Unternehmensvermögen.

·         Schäden ab 5.000 Euro (ehemals 20.000 Euro).

Umfang der Finanzhilfe:

·         Bis zur Hälfte der Schadenssumme, maximal 75.000 Euro.

·         Bei Schäden über 150.000 Euro: Zinsverbilligungszuschuss bis zu 100 Prozent der Zinskosten des notwendigen Darlehens.

Bedingung:

·         Der Abschluss einer Versicherung muss finanziell unzumutbar gewesen sein.

·         Der Nachweis erfolgt über zwei aktuelle Versicherungsangebote, die als Richtwert mindestens bei 2 Prozent des Nettoeinkommens des Haushalts liegen müssen.

HIER DER ANTRAG „FINANZHILFE“ ZUM DOWNLOAD

 

2.    Hochwasserhilfe – Soforthilfe

Niedrigschwellige Pauschalunterstützung als Soforthilfe

Umfang:

·         1.000 Euro Schadensersatz pro Haushalt.

Voraussetzungen:

·         Die Kommune muss bestätigen, dass der Haushalt in einem Schadensgebiet lag und tatsächlich betroffen war.

·         Der Geschädigte muss bestätigen, dass der Schaden mindestens 1.000 Euro beträgt.

HIER DER ANTRAG „SOFORTHILFE“ ZUM DOWNLOAD

 

3.    Härtefallregelung

Unterstützung für Fälle, die durch die anderen Hilfsangebote nicht abgedeckt sind. Der Umfang wird Individuell und je nach Bedarf geregelt.

 

Antragstellung und Abwicklung

Anträge: Zur Antragsstellung bitte die Formulare ausfüllen und bei der Gemeinde Eppelborn einreichen. Sie können die ausgefüllten Anträge entweder bei Frau Ludwig (Zimmer 106) abgeben, den eingescannten Antrag (bitte unbedingt unterschreiben) an ordnungsamt@eppelborn.de oder per Post an folgende Adresse senden:

Gemeinde Eppelborn
Ordnungsamt
Rathausstraße 27
66571 Eppelborn

 

Finanzierung: Das Land übernimmt 50% der Kosten, Landkreis und Kommunen jeweils 25%

 

Außerdem:

Steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene

Das Finanzministerium hat einen Katastrophenerlass verabschiedet, der steuerliche Erleichterungen für Betroffene beinhaltet.

Maßnahmen:

·         Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen.

·         Vereinfachte Nachweise für Spenden.

·         Steuerliche Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen.

·         Anerkennung der Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung als außergewöhnliche Belastung.

·         Reduzierung von Stundungszinsen und Vorauszahlungspflichten.

·         Keine nachteiligen Folgen aus dem Verlust von Buchführungsunterlagen infolge des Hochwassers.

·         Berücksichtigung der Landwirtschaft durch Billigkeitsmaßnahmen.

·         Unterstützung und Beratung

Der vollständige Katastrophenerlass kann auf der Webseite des Finanzministeriums abgerufen werden.

 

Alle Infos gibt es auch online auf der Homepage des Saarlandes unter Hochwasserhilfe – saarland.de

Für weitere Informationen zu den Finanz- und Sofort-Hilfen können Sie sich wenden an: Ordnungsamt@eppelborn.de, Tel.: 06881-969-0.

 

Handlungsleitfaden für Eigentümerinnen und Eigentümer geschädigter Denkmäler 

Das Landesdenkmalamt (LDA) hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung und Kultur Handlungsempfehlungen für den Umgang mit betroffenen Denkmälern veröffentlicht.

Auf der Homepage des Landesdenkmalamtes finden betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude Informationen zu Sofortmaßnahmen und zur Gebäudetrocknung: Hochwasser 2024 – Handlungsempfehlungen und erste Hilfestellungen

Betroffene werden gebeten, möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Landesdenkmalamt aufzunehmen und die aktuellen Hochwasserschäden mit Fotos zu dokumentieren. Zur erleichterten Kontaktaufnahme wurde zudem eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: hochwasserschaden@denkmal.saarland.de.

Veröffentlicht am  24.05.2024
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner