Vogelgrippe im Saarland: Stallpflicht für Geflügel wird am Freitag, den 28. November, aufgehoben

Bei der Vogelgrippe zeichnet sich im Saarland eine Entspannung ab. Die Zahl der positiv getesteten Wildvögel ist beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) seit Anfang November stabil geblieben. Die Allgemeinverfügung, die auch eine Stallpflicht für Geflügel beinhaltet, wird am morgigen Freitag, den 28. November, aufgehoben.   

 

Die Verfügung war am 30. Oktober in Kraft getreten, um saarländische Geflügelbestände zu schützen. Seit dem 22. Oktober hat das LAV im Saarland insgesamt 33 Wildvögeln positiv auf das Virus der Aviären Influenza getestet. Der überwiegende Anteil davon entfiel auf Kraniche. Ende Oktober war die Zugvogelaktivität, insbesondere die der Kraniche, über dem Saarland besonders hoch, wodurch davon auszugehen war, dass das Risiko einer Verbreitung des Erregers sehr hoch war.


Nachdem die Vogelzugintensität gegen Anfang November zunächst nachgelassen hatte, kam es mit dem Wintereinbruch in der letzten Woche erneut zum Aufbruch der Zugvögel. Hierbei hat sich ein Großteil der bisher noch im Norden Deutschlands rastenden Kraniche auf den Weg Richtung Süden gemacht. Innerhalb weniger Tage überflogen circa 1.000 Kraniche das Saarland.

 
Während am Lac du Der in Frankreich, dem nächsten Stopp der Kraniche auf ihrem Weg zu den Quartieren, innerhalb weniger Wochen mehrere tausend Kraniche am Vogelgrippevirus verstarben, kam es im Saarland mit diesem letzten großen Überflug nicht mehr zu Meldungen weiterer erkrankter Tiere. Ein flächendeckender Eintrag des Vogelgrippevirus in unsere heimischen Wildvogelbestände konnte bisher nicht nachgewiesen werden.


Die Zahl der Nachweise des Vogelgrippevirus insgesamt ist im Saarland seit Anfang November stabil geblieben. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nur noch mit dem Überflug einer kleinen Restpopulation an Zugvögeln zu rechnen.

 

Da aber im Norden noch bis über das kommende Wochenende mit Temperaturen um den Gefrierpunkt zu rechnen ist, ist davon auszugehen, dass es zum Aufbruch letzter Zugvogeltrupps kommen kann. Die Gefahr der Ver- und Einschleppung des hochansteckenden Geflügelgrippevirus kann demnach nicht gänzlich ausgeräumt werden. Daher wird den saarländische Vogel- und Geflügelhalter empfohlen, weiterhin auf eine konsequente Einhaltung der Biosicherheit zu achten. Insbesondere sollten Vorkehrungen getroffen werden, um den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln möglichst zu verhindern.

Die Bevölkerung wird gebeten, auffällige Wildvögel, besonders Zugvögel, sowie gehäufte oder unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel weiterhin unverzüglich dem LAV zu melden (per E-Mail an vogelgrippe@lav.saarland.de oder unter der Telefonnummer 0681-9978-4500).


Das eingerichtete Bürgertelefon zum Thema Vogelgrippe wird nun abgeschaltet. Weitere Informationen zur Vogelgrippe gibt es unter:

www.saarland.de/vogelgrippe  

www.saarland.de/gefluegelpest-faq 


Den Widerruf zur Allgemeinverfügung findet sich unter: https://www.saarland.de/stk/DE/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen/notbekanntmachung_gefluegelpest-widerruf_2025_11_27

Notbekanntmachung – Stallpflicht für Geflügel tritt ab 30. Oktober in Kraft

Vogelgrippe im Saarland: Stallpflicht für Geflügel tritt ab 30. Oktober in Kraft


Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus. Auch im Saarland gibt es einen bestätigten Fall eines Wildvogels, der an der H5N1-Variante des hochansteckenden Geflügelgrippe-Virus erkrankt ist, sowie fünf weitere noch nicht bestätigte Nachweise. Zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) am 29. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel und tritt ab dem 30. Oktober in Kraft. Sie gilt bis zur schriftlichen Aufhebung durch das LAV.


Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung besagt, dass sämtliche privat und gewerblich gehaltenen Vögel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen. Alternativ können sie unter einer Vorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (zum Beispiel durch Wildvögel) gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht (Schutzvorrichtung – etwa im Sinne einer geschlossenen Voliere mit wasserdichter Überdachung). Außerdem sind Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Börsen, bei denen Geflügel ausgestellt wird, vorläufig untersagt. Dies gilt auch für bereits genehmigte Veranstaltungen.

Ordnungswidrigkeiten können mit einem der Schwere der Zuwiderhandlung angemessenen Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und das LAV überwachen und prüfen die Situation fortwährend. Es wird aber derzeit davon ausgegangen, dass die Situation mehrere Wochen anhalten wird.

Die Allgemeinverfügung findet sich online unter: http://www.saarland.de/stk/DE/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen/notbekanntmachung_gefluegelpest_2025_10_29

Zudem sind gehäufte oder unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel generell unverzüglich dem LAV zu melden (per E-Mail an tiergesundheit@lav.saarland.de oder unter der Telefonnummer 0681-9978-4500).

Das Risiko der Ansteckung durch den Menschen gilt als äußerst gering und wird bislang lediglich in seltenen Fällen bei Personen beschrieben, die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel haben. Laut Robert Koch-Institut ist in Deutschland noch kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt.

Einen FAQ und weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie unter:

www.saarland.de/gefluegelpest-faq

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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