Die aktuell geltenden Regelungen im Saarland  betreffen vorrangig die Isolations- und Maskenpflicht.

Anstelle der bisherigen Isolationspflicht bei einer Infektion mit dem Coronavirus gilt eine mindestens fünftägige Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar) in geschlossenen Räumen außerhalb der eigenen Wohnung. Dabei ist es unabhängig, ob der Infektionsnachweis durch einen PCR-, Schnell- oder Selbsttest erfolgt ist. Die Maskenpflicht endet frühestens nach fünf Tagen (wenn 48 Stunden zuvor Symptomfreiheit bestand), spätestens aber nach zehn Tagen. Unter freiem Himmel gilt die Maskenpflicht nicht, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder, die noch nicht die Schule besuchen.

Weitere Informationen der Landesregierung finden Sie auf: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/home/home_node.html

 

 Veröffentlicht am 2.2.2023

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