Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Eppelborn regelt die Einzelheiten, insbesondere, die Pflicht zur Meldung von Hunden. Sie besteht für Hunde, die älter als drei Monate sind. Nach § 11 der zur Zeit gültigen Hundesteuersatzung der Gemeinde Eppelborn sind alle Hunde die im Gemeindegebiet gehalten werden, meldepflichtig.
Die Bürger der Gemeinde Eppelborn, die einen Hund in ihrem Besitz haben, werden gebeten ihren Meldepflichten nachzukommen.
Für die An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie auch ein elektronische Anmeldeformular ausfüllen und per E-Mail an die Gemeinde Eppelborn, FG Steuerwesen, zurücksenden. Weitere Informationen und Auskünfte erteilt das Fachgebiet Steuerwesen, der Gemeinde Eppelborn, unter Tel. 06881 / 969-161.
Gudrun Schäfer
Fachgebietsleiterin, Rathaus, Zimmer-Nr.: E15 • Telefon: 06881 / 96 9 – 161
Gemeindeverwaltung Eppelborn
Rathausstr. 27
66571 Eppelborn
Bürgerinformation: 06881 / 96 91 00
Bürgeramt: 06881 / 969 -110
Elektronische Rechnungen an:
rechnungseingang@eppelborn.de
Telefon: 06881 / 96 90
Fax: 06881 / 96 92 22
E-Mail: gemeinde@eppelborn.de
WhatsApp: 06881 / 96 91 58
Mit tel. Terminvereinbarung:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
8:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr
Dienstag
8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Freitag
nur vormittags: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr