Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn
Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn 2025/26
Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn 2025/26
Im September 2025
- 2 Schlüssel im Mäppchen
- Einzelner Schlüssel
- Basecap
- Katze
Im Oktober 2025
- Autoschlüssel
- Weste
- Silbernes Armband
- Handy
Im November 2025
- 2 Schlüssel
- Katze schwarz
- Schwarze Mütze mit weißem Logo
Im Dezember 2025
- 1 Schlüssel
- 2 Schlüssel mit Anhänger
- 1 Schlüssel mit Anhänger
Im Januar 2026
- Katze braun/grau getigert
- Schlüsselbund mit Anhänger
- Turnbeutel mit Sportbekleidung
Im Februar 2026
- Einzelner Mädchen Handschuh rosa
- Geldbeutel
- Herren-Jacke
- 1 Schlüssel
- 1 Schlüssel
- Monats Eintrittskarte Schwimmbad
- Puppe mit Zubehör
- 2 Ringe, davon 1 Ehering
Die Fundsachen werden ein halbes Jahr aufgehoben.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt: 06881/969-110
Eppelborn, 04.03.2026
Was muss ich mit einem gefundenen Gegenstand tun?
Laut § 965 BGB muss ein Finder seinen Fund unverzüglich anzeigen – entweder dem Eigentümer oder, falls dieser ihm nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde, etwa dem örtlichen Fundbüro oder der Polizei. Das gilt allerdings erst ab einem Sachwert von mehr als zehn Euro. Fundtiere können auch einem Tierheim gemeldet werden.
Das Fundamt der Gemeinde Eppelborn veröffentlicht alle Funde jeden Monats im Nachrichtenblatt der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde Eppelborn. Der Finder erwirbt (auf Wunsch) nach Ablauf von 6 Monaten seit der Anzeige bei der zuständigen Behörde das Eigentum an der Fundsache (§ 973 Abs. 1 BGB).
FG 1.02 - Bürgeramt
Maria Fuchs
Fachgebietsleiterin • Rathaus • Telefon: 06881 / 969 – 110