Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn

Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn 2025

Im März 2025

·         Ball

·         Schlüsselbund

·         Ohrring

·         Fahrrad

Im April 2025

·         Brille

·         Schlüssel

 

Im Mai 2025

·         Autoschlüssel

·         Autoschlüssel Peugeot

·         Geldbetrag

·         Schlüsselbund

·         Handy

Im Juni 2025

·         Hörgerät

·         Schwarz-graue Katze

·         Schlüsselbund mit Herzanhänger

·         Fleeceweste Erwachsene/r

·         3 männliche Kitten

·         Orange-beige Katze

Im Juli 2025

·         Graue Katze

·         Handy – Samsung

·         Schwarz-weiße Katze

·         Kater rot getigert -Fundort Uchtelfangerstraße

Im August 2025

  • Armband braun/beige
  • Kette silber mit Anhänger
  • Kettenanhänger rechteckig
  • Armbanduhr silber
  • Armband braun /weiß
  • Einzelner Schlüssel in Habach
  • 2 Schlüssel mit Anhängern

Im September 2025

  • 2 Schlüssel im Mäppchen
  • Einzelner Schlüssel in Humes

 

Die Fundsachen werden ein halbes Jahr aufgehoben.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt: 06881/969-110

Eppelborn, 17.09.2025

Was muss ich mit einem gefundenen Gegenstand tun?

Laut § 965 BGB muss ein Finder seinen Fund unverzüglich anzeigen – entweder dem Eigentümer oder, falls dieser ihm nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde, etwa dem örtlichen Fundbüro oder der Polizei. Das gilt allerdings erst ab einem Sachwert von mehr als zehn Euro. Fundtiere können auch einem Tierheim gemeldet werden.

Das Fundamt der Gemeinde Eppelborn veröffentlicht alle Funde jeden Monats im Nachrichtenblatt der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde Eppelborn. Der Finder erwirbt (auf Wunsch) nach Ablauf von 6 Monaten seit der Anzeige bei der zuständigen Behörde das Eigentum an der Fundsache (§ 973 Abs. 1 BGB).

Überblick

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