Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn
Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn 2026
Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn 2026
Im Januar 2026
· Katze braun/grau getigert
· Schlüsselbund mit Anhänger
· Turnbeutel mit Sportbekleidung
Im Februar 2026
· Einzelner Mädchen Handschuh rosa
· Geldbeutel
· Herren-Jacke
· 1 Schlüssel
· 1 Schlüssel
· Monats Eintrittskarte Schwimmbad
· Puppe mit Zubehör
· Fahrrad
Im März 2026
· Katze Grau/Weiß getigert
· Smartphone
· Adidas Weste
· Strick Mütze schwarz/grau
· Aktenordner
Im April 2026
· Armbanduhr
· Schlüsselbund
· Sonnenbrille
· Mehrere Jacken/Westen
· Katze
Im Mai 2026
· einzelner Schlüssel
Im Juni 2026
· Tankkarte
· Brille
· Powerbank
· 2 Katzen
Gerne können Sie auch online auf der Homepage der Gemeinde Eppelborn oder auf www.fundbuerodeutschland.de nachschauen.
Die Fundsachen werden ab Abgabedatum ein halbes Jahr aufgehoben.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt: 06881/969-110
Eppelborn, 01.07.2026
Die Fundsachen werden ab Abgabedatum ein halbes Jahr aufgehoben.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt: 06881/969-110
Eppelborn, 01.07.2026
Was muss ich mit einem gefundenen Gegenstand tun?
Laut § 965 BGB muss ein Finder seinen Fund unverzüglich anzeigen – entweder dem Eigentümer oder, falls dieser ihm nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde, etwa dem örtlichen Fundbüro oder der Polizei. Das gilt allerdings erst ab einem Sachwert von mehr als zehn Euro. Fundtiere können auch einem Tierheim gemeldet werden.
Das Fundamt der Gemeinde Eppelborn veröffentlicht alle Funde jeden Monats im Nachrichtenblatt der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde Eppelborn. Der Finder erwirbt (auf Wunsch) nach Ablauf von 6 Monaten seit der Anzeige bei der zuständigen Behörde das Eigentum an der Fundsache (§ 973 Abs. 1 BGB).
FG 1.02 - Bürgeramt
Maria Fuchs
Fachgebietsleiterin • Rathaus • Telefon: 06881 / 969 – 110