Untersuchungsberechtigungs-Schein
Untersuchungsberechtigungs-Schein
Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Bevor Minderjährige eine Ausbildung anfangen, müssen Sie sich einer Untersuchung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz unterziehen. Sie müssen hierbei angeben, ob es sich um die Erstuntersuchung oder um eine Nachuntersuchung handelt.
FG 1.02 - Bürgeramt
Maria Fuchs
Fachgebietsleiterin • Rathaus • Telefon: 06881 / 969 – 110