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Personalausweis

Personalausweis

Umfassende Informationen zum neuen Personalausweis, Berechtigungszertifikaten usw. erhalten Sie auf folgender Seite des Bundesministerium des Innern auf www.personalausweisportal.de.

Weitere Informationen für online-Funktionen usw. auf Anfrage auch beim Bürgeramt.

Hierzu benötigen Sie:

Alle Fotostudios verfügen über eine biometrietauglische Passbildschablone.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.
Der Personalausweis kann nur selbst beantragt werden!
Der Ausweis kann von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

Die Erfassung der Fingerabdrücke ist für antragstellende Personen ab 6 Jahren verpflichtend!

Wichtige Informationen zum Datenschutz

(gem. Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung)

Der Text enthält Informationen zur Speicherung, Übermittlung und zu Ihren Rechten zum Schutzes Ihrer persönlichen Daten.

Gebühren

Personalausweis für Kinder

Vorläufiger Personalausweis

Hierzu benötigen Sie:

Alle Fotostudios verfügen über eine biometrietauglische Passbildschablone.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.
Er kann nur selbst beantragt werden und ist 3 Monate gültig.
Gebühr: 10,00 Euro.

Abholen des Personalausweises

Personen die älter als 15 Jahre und neun Monate alt sind, erhalten nach Beantragung eines neuen E-Personalausweises von der Bundesdruckerei (Ausweishersteller) einen PIN Brief. Dieser enthält eine 5-stellige Transport-Pin, eine PUK und ein Sperrkennwort. Heben Sie diesen Brief unbedingt auf, so lange, wie der Ausweis gültig ist!!!

Wenn Sie den neuen 6-stelligen PIN setzen wollen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
– Entweder hier vor Ort auf dem Bürgeramt mit Ihrem PIN Brief
– Zuhause an Ihrem PC (Voraussetzungen beachten)
Wenn noch Fragen sind, können Sie uns gerne auf dem Bürgeramt anrufen: 0 68 81 / 96 91 10

Die Ausweise können beim Bürgeramt, Zimmer 101, in Empfang genommen werden. Die Personalausweise können nur vom Ausweisinhaber selbst oder von anderen Personen gegen Vorlage einer speziellen Vollmacht (Formular auf Bürgerdienste-Saar ) abgeholt werden.

Verlorene Ausweise

Verlorengegangene oder nichtauffindbare Ausweise müssen vom Ausweisinhaber persönlich als Verlust gemeldet werden.

Informationen zur Online Ausweisfunktion

Wichtige Info zum PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst:

Link zum Bundesportal  (F)

Info zum Wegfall des Kinderreisepasses:

Die Bundesregierung hat am 08.10.2023 beschlossen, dass der Kinderreisepass als Ausweisdokument ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt wird.

Bestehende Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit bis spätestens zum Ablaufdatum, Änderungen oder Aktualisierungen (z.B. bezüglich des Wohnortes oder des Passbildes) sind aber nicht mehr durchführbar. Sie haben die Möglichkeit für Kinder ab dem ersten Lebenstag einen Personalausweis und/oder Reisepass zu beantragen. Prüfen Sie bei Reisen ins Ausland bitte immer selbstständig vorab (entweder über Ihr Reisebüro oder die Homepage des Auswärtigen Amtes), welches Ausweisdokument von dem jeweiligen Einreiseland verlangt wird.

Überblick

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