Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn
Fundsachen in der Gemeinde Eppelborn 2025
Im März 2025
· Ball
· Schlüsselbund
· Ohrring
· Fahrrad
Im April 2025
· Brille
· Schlüssel
Im Mai 2025
· Autoschlüssel
· Autoschlüssel Peugeot
· Geldbetrag
· Schlüsselbund
· Handy
Im Juni 2025
· Hörgerät
· Schwarz-graue Katze
· Schlüsselbund mit Herzanhänger
· Fleeceweste Erwachsene/r
· 3 männliche Kitten
· Orange-beige Katze
Im Juli 2025
· Graue Katze
· Handy – Samsung
· Schwarz-weiße Katze
· Kater rot getigert -Fundort Uchtelfangerstraße
Im August 2025
- Armband braun/beige
- Kette silber mit Anhänger
- Kettenanhänger rechteckig
- Armbanduhr silber
- Armband braun /weiß
- Einzelner Schlüssel in Habach
- 2 Schlüssel mit Anhängern
Im September 2025
- 2 Schlüssel im Mäppchen
- Einzelner Schlüssel in Humes
Die Fundsachen werden ein halbes Jahr aufgehoben.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt: 06881/969-110
Eppelborn, 17.09.2025
Was muss ich mit einem gefundenen Gegenstand tun?
Laut § 965 BGB muss ein Finder seinen Fund unverzüglich anzeigen – entweder dem Eigentümer oder, falls dieser ihm nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde, etwa dem örtlichen Fundbüro oder der Polizei. Das gilt allerdings erst ab einem Sachwert von mehr als zehn Euro. Fundtiere können auch einem Tierheim gemeldet werden.
Das Fundamt der Gemeinde Eppelborn veröffentlicht alle Funde jeden Monats im Nachrichtenblatt der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde Eppelborn. Der Finder erwirbt (auf Wunsch) nach Ablauf von 6 Monaten seit der Anzeige bei der zuständigen Behörde das Eigentum an der Fundsache (§ 973 Abs. 1 BGB).
FG 1.02 - Bürgeramt
Maria Fuchs
Fachgebietsleiterin • Rathaus • Telefon: 06881 / 969 – 110